Wissenswertes

Photovoltaik-Pflicht in NRW ab 2026: Was Hauseigentümer jetzt wissen müssen

24. November 2025

Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Nordrhein-Westfalen eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die Eigentümer bei einer Dachsanierung verpflichtet, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Doch was genau bedeutet das in der Praxis? Wer ist betroffen? Und gibt es Ausnahmen? Wir geben einen kompakten Überblick über die neue Pflicht und was sie für Eigentümer bedeutet.

Überblick: Wann gilt die Photovoltaik-Pflicht?

Die Pflicht zur Installation einer PV-Anlage ergibt sich aus § 42a Bauordnung NRW (BauO NRW) in Verbindung mit der Solaranlagenverordnung NRW (SAN-VO NRW). Sie gilt:

  • Seit 2023 für öffentliche Neubauten
  • Seit 2024 für private Neubauten
  • Ab dem 1. Januar 2026 für alle Gebäude, bei denen die Dachhaut komplett erneuert wird (also z. B. bei einer Sanierung des gesamten Daches).

Die Pflicht bezieht sich nicht auf kleinere Reparaturen, sondern nur auf umfassende Sanierungen, bei denen die Dachhaut vollständig ersetzt wird.

Wie groß muss die PV-Anlage sein?

Die Photovoltaikanlage muss einen bestimmten Anteil der geeigneten Dachfläche abdecken. Die genauen Anforderungen dazu sind in der Solaranlagenverordnung NRW (SAN-VO NRW) geregelt. In der Regel liegt der Mindestanteil bei 30 Prozent der nutzbaren Fläche.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht?

Ja. Eine PV-Anlage muss nicht installiert werden, wenn:

  • das Dach technisch ungeeignet ist (z. B. durch Verschattung, falsche Ausrichtung oder Dachaufbauten),
  • Denkmalschutz-Vorgaben entgegenstehen,
  • eine unzumutbare wirtschaftliche Härte nachgewiesen werden kann (z. B. durch ein Gutachten).

In diesen Fällen kann eine Befreiung beantragt werden.


Warum wird die Pflicht eingeführt?

Die Photovoltaikpflicht ist Teil der Landesstrategie zur Umsetzung der Energiewende und zur Erreichung der Klimaziele. Durch die Nutzung von Dachflächen soll der Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich beschleunigt werden.

Was heißt das für dich konkret?

Wenn du für 2026 eine umfassende Dachsanierung planst oder aktuell ein Bauvorhaben in Vorbereitung hast, solltest du bereits jetzt über die Integration einer Photovoltaikanlage nachdenken.

Unser Team unterstützt dich bei:

  • der individuellen Planung
  • der Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • der Fördermittelberatung
  • und der fachgerechten Umsetzung

Weiterführende Informationen & Gesetzestexte:

Elektrotechnik Klaus Lenzgen GmbH

Wir beraten dich gerne persönlich zur PV-Pflicht und deinen individuellen Möglichkeiten.